Umzugskosten steuerlich absetzen: Was 2026 gilt
Wer mit einer Umzugsfirma umzieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Hier steht, wann das geht und was auf die Rechnung gehört.
Ein Umzug mit Profis kostet Geld. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Teil davon steuerlich geltend machen. Entscheidend sind eine ordentliche Rechnung, die Zahlung aufs Konto und der Grund für den Umzug. Hier steht, was 2026 gilt.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe sich etwas in Ihrem Fall auswirkt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Privater Umzug: Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Ziehen Sie privat um, kann die Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein. Dann mindert sich Ihre festgesetzte Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Wichtig dabei:
- Die Ermäßigung wirkt nur auf eine tatsächlich festgesetzte Einkommensteuer. Wer keine Einkommensteuer zahlt, bekommt dadurch nichts erstattet.
- Der Höchstbetrag gilt pro Haushalt und zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen, zum Beispiel einer Reinigungshilfe.
- Maßgeblich ist grundsätzlich das Jahr, in dem Sie bezahlen.
- Der Haushalt muss in der EU oder im EWR liegen.
Zu den Arbeitskosten zählen nicht nur die Stunden der Träger, sondern auch Fahrt- und Maschinenkosten, also etwa der Transporter. Material wie Kartons oder Packpapier gehört bei § 35a nicht dazu.
Ohne diese drei Punkte geht es bei § 35a nicht
- Eine Rechnung der Umzugsfirma, ausgestellt auf Sie.
- Zahlung auf das Konto der Firma, also per Überweisung, Karte oder Lastschrift. Barzahlung erkennt das Finanzamt für § 35a nicht an, auch nicht mit Quittung.
- Die Arbeitskosten müssen aus der Rechnung hervorgehen. Bei einem Festpreis weist die Firma den Anteil der Arbeitskosten als Betrag oder Prozentsatz aus. Selbst schätzen dürfen Sie ihn nicht.
Sprechen Sie uns vor dem Auftrag darauf an, dann weisen wir den Arbeitskostenanteil auf Ihrer Rechnung aus.
Beruflicher Umzug: Werbungskosten und Pauschale
Ist der Umzug beruflich veranlasst, können die Kosten Werbungskosten sein. Eine berufliche Veranlassung kann etwa vorliegen, wenn ein Arbeitgeberwechsel oder eine Versetzung den Umzug auslöst oder sich Ihre tägliche Hin- und Rückfahrt zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Dieselben Kosten können Sie dann nicht zusätzlich über § 35a ansetzen. Für Werbungskosten gelten eigene Nachweisregeln; hier kann zum Beispiel auch notwendiges Packmaterial anders beurteilt werden als bei § 35a.
Für sonstige Umzugsauslagen gibt es eine Pauschale. Sie gilt für Umzüge seit dem 1. März 2024 und wird auch 2025 und 2026 weiter angewendet:
- 964 Euro für die umziehende Person,
- 643 Euro für jede weitere berücksichtigungsfähige Person, etwa Ehe- oder Lebenspartner sowie ledige Kinder, Stief- oder Pflegekinder,
- 193 Euro, wenn vor dem Umzug keine eigene Wohnung bestand oder danach keine eigene Wohnung eingerichtet wird.
Erstattet Ihr Arbeitgeber einen Teil steuerfrei, verringert sich der Betrag, der sich steuerlich auswirken kann.
Umzug ins Pflegeheim
Zieht ein Angehöriger ins Heim, sind die reinen Umzugskosten in der Regel keine außergewöhnliche Belastung. Für die umziehende Person können die Arbeitskosten der Umzugsfirma unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 35a begünstigt sein. Bezahlt ein anderes Familienmitglied die Rechnung, muss gesondert geprüft werden, wer die Ermäßigung beanspruchen kann.
Die Heimkosten selbst können bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit außergewöhnliche Belastungen sein. Wird der bisherige Haushalt aufgelöst, wird dabei regelmäßig eine Haushaltsersparnis abgezogen, und es gilt die zumutbare Belastung.
Mit Rechnung: Das haben Sie davon
- Die Voraussetzung für § 35a: Ohne Rechnung und unbare Zahlung (Überweisung, Karte oder Lastschrift) gibt es keine Steuerermäßigung.
- Kein Risiko einer Ohne-Rechnung-Abrede: Vereinbaren beide Seiten bewusst eine Zahlung ohne Rechnung, um Steuern zu umgehen, kann der Vertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nichtig sein. Dann können Ansprüche bei Mängeln oder Schäden und Rückzahlungsansprüche weitgehend entfallen. Die genauen Folgen hängen vom Einzelfall ab.
- Nachvollziehbare Abrechnung: Die Rechnung dokumentiert, welche Leistungen zu welchem Preis abgerechnet wurden. Das hilft bei Rückfragen, gegenüber dem Arbeitgeber und dem Finanzamt.
Bei uns bekommen Sie immer eine Rechnung, unsere Preise für Privatkunden verstehen sich inklusive MwSt. Mehr zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite zum Umzug.
Häufige Fragen
Kann ich den Umzug auch absetzen, wenn ich bar bezahle?
Für die Steuerermäßigung nach § 35a nein, dort muss die Zahlung auf das Konto der Firma gehen. Bei einem beruflich veranlassten Umzug gelten für Werbungskosten andere Nachweisregeln.
Zählen Kartons und Packmaterial mit?
Bei § 35a nicht, dort zählen nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Bei einem beruflich veranlassten Umzug kann das anders beurteilt werden.
Was ist, wenn ich einen Festpreis bezahlt habe?
Dann muss die Firma den Anteil der Arbeitskosten auf der Rechnung angeben. Fehlt er, fragen Sie nach einer ergänzten Rechnung.
Grundlagen: § 35a und § 9 EStG; BMF-Schreiben vom 09.11.2016 in der Fassung vom 01.09.2021 (u. a. Rdnr. 39, 40, 50 und Anlage 1); BMF-Schreiben vom 28.12.2023 zur Umzugskostenpauschale; H 33.1 bis 33.4 EStH; BGH, Urteile vom 01.08.2013 (VII ZR 6/13) und 11.06.2015 (VII ZR 216/14). Stand: September 2026.